Wortdetails
فَأَشۡهِدُواْ
fa-ashhidu
dann nehmt Zeugen
Versposition: 4:6
Wurzel: شهد (sh h d)
Lemma: أَشْهَدَ
Wurzelbedeutung
Die arabische Wurzel „sh h d“ (شهد) bedeutet "bezeugen" oder "zeigen". Hier sind einige abgeleitete Wörter und ihre deutschen Bedeutungen:
1. أَشْهَدَ - bezeugt / zeigt
2. اسْتَشْه - bezeuge, stelle dar
3. شاهِد - Zeuge, Beobachter
4. شَهادَة - Zeugnis, Beweis
5. شَهِدَ - begleitete / bezeugte
6. شَهِيد - Märtyrer, Selige
7. مَشْهَد - Schauplatz, Ort des Geschehens
8. مَشْهُود - Zuschauer, Betrachter
Auf Deutsch: "Zeugen", "bezeugen", "begleiten" und "zeigen" sind einige der deutschen Bedeutungen, die zu dieser Wurzel gehören.
1. أَشْهَدَ - bezeugt / zeigt
2. اسْتَشْه - bezeuge, stelle dar
3. شاهِد - Zeuge, Beobachter
4. شَهادَة - Zeugnis, Beweis
5. شَهِدَ - begleitete / bezeugte
6. شَهِيد - Märtyrer, Selige
7. مَشْهَد - Schauplatz, Ort des Geschehens
8. مَشْهُود - Zuschauer, Betrachter
Auf Deutsch: "Zeugen", "bezeugen", "begleiten" und "zeigen" sind einige der deutschen Bedeutungen, die zu dieser Wurzel gehören.
وَٱبْتَلُوا۟ ٱلْيَتَٰمَىٰ حَتَّىٰٓ إِذَا بَلَغُوا۟ ٱلنِّكَاحَ فَإِنْ ءَانَسْتُم مِّنْهُمْ رُشْدًۭا فَٱدْفَعُوٓا۟ إِلَيْهِمْ أَمْوَٰلَهُمْ وَلَا تَأْكُلُوهَآ إِسْرَافًۭا وَبِدَارًا أَن يَكْبَرُوا۟ وَمَن كَانَ غَنِيًّۭا فَلْيَسْتَعْفِفْ وَمَن كَانَ فَقِيرًۭا فَلْيَأْكُلْ بِٱلْمَعْرُوفِ فَإِذَا دَفَعْتُمْ إِلَيْهِمْ أَمْوَٰلَهُمْ فَأَشْهِدُوا۟ عَلَيْهِمْ وَكَفَىٰ بِٱللَّهِ حَسِيبًۭا
Waibtaloo alyatama hatta itha balaghoo alnnikaha fain anastum minhum rushdan faidfaAAoo ilayhim amwalahum wala takulooha israfan wabidaran an yakbaroo waman kana ghaniyyan falyastaAAfif waman kana faqeeran falyakul bialmaAAroofi faitha dafaAAtum ilayhim amwalahum faashhidoo AAalayhim wakafa biAllahi haseeban
Und prüfet die Waisen, bis sie das heiratsfähige (Alter) erreicht haben; wenn ihr dann an ihnen Verständigkeit wahrnehmet, so gebt ihnen ihren Besitz zurück; und zehrt ihn nicht verschwenderisch und hastig auf, weil sie großjährig würden. Wer reich ist, enthalte sich ganz; und wer arm ist, zehre (davon) nach Billigkeit. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz zurückgebt, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegenwart. Und Allah genügt zur Rechenschaft.