Wortdetails

شَهۡرَيۡنِ
shahrayni
(von) zwei Monaten,
Versposition: 4:92
Wurzel: شهر (sh h r)
Lemma: شَهْر

Wurzelbedeutung

Die Wurzel „sh h r“ bedeutet ursprünglich „offenbaren“, „bekannt machen“ oder „öffentlich machen“. Daraus entwickelten sich Begriffe rund um Bekanntheit, Öffentlichkeit und Zeiträume wie Monate.

Beispiele:
1. شهر (shahr) – Monat
Ursprüngliche Bedeutung: „etwas Bekanntes, Öffentliches“ → der Mondmonat wurde durch das Sichtbarwerden des Mondes (Neumond) bekannt gemacht.
Der Monatsanfang wurde traditionell durch das „Öffentliche Bekanntmachen“ der Mondsichtung bestimmt.

2. مشهور (mashhūr) – berühmt
Wörtlich: „derjenige, der bekannt gemacht wurde“.
Eine Person, die durch öffentliche Erwähnung weithin bekannt oder berühmt geworden ist.

3. إشعار (ishʿār) – Bekanntmachung
Bildung: Form IV (أَفْعَلَ) → bedeutet „jemandem etwas bekannt machen“ oder „etwas ankündigen“.
Oft benutzt für formelle Mitteilungen oder öffentliche Hinweise.

4. استشهر (istashhara) – sich offenbaren / sich bekannt machen
Bildung: Form X (استفعل) → reflexive oder intensive Bedeutung: „sich selbst bekannt machen“ oder „öffentlich hervortreten“.
Wird verwendet, wenn jemand bewusst seinen Namen oder seine Präsenz öffentlich bekannt macht.

5. شهرة (shuhra) – Ruhm, Berühmtheit
Substantivische Ableitung der Idee „Öffentlichkeit“ → der Zustand, weithin bekannt zu sein.
In klassischem Arabisch auch neutral als „Offenkundigkeit“ verwendet.

Alle Begriffe, die sich aus sh h r ableiten, drehen sich um das Thema Offenbarung, Öffentlichkeit und Bekanntheit – sei es im zeitlichen Sinn (Monat), im sozialen Sinn (Berühmtheit) oder im kommunikativen Sinn (Bekanntmachung).
4:92 : 52 شَهۡرَيۡنِ shahrayni(von) zwei Monaten,
وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ أَن يَقْتُلَ مُؤْمِنًا إِلَّا خَطَـًۭٔا وَمَن قَتَلَ مُؤْمِنًا خَطَـًۭٔا فَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍۢ مُّؤْمِنَةٍۢ وَدِيَةٌۭ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهْلِهِۦٓ إِلَّآ أَن يَصَّدَّقُوا۟ فَإِن كَانَ مِن قَوْمٍ عَدُوٍّۢ لَّكُمْ وَهُوَ مُؤْمِنٌۭ فَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍۢ مُّؤْمِنَةٍۢ وَإِن كَانَ مِن قَوْمٍۭ بَيْنَكُمْ وَبَيْنَهُم مِّيثَٰقٌۭ فَدِيَةٌۭ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهْلِهِۦ وَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍۢ مُّؤْمِنَةٍۢ فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ تَوْبَةًۭ مِّنَ ٱللَّهِ وَكَانَ ٱللَّهُ عَلِيمًا حَكِيمًۭا
Wama kana limuminin an yaqtula muminan illa khataan waman qatala muminan khataan fatahreeru raqabatin muminatin wadiyatun musallamatun ila ahlihi illa an yassaddaqoo fain kana min qawmin AAaduwwin lakum wahuwa muminun fatahreeru raqabatin muminatin wain kana min qawmin baynakum wabaynahum meethaqun fadiyatun musallamatun ila ahlihi watahreeru raqabatin muminatin faman lam yajid fasiyamu shahrayni mutatabiAAayni tawbatan mina Allahi wakana Allahu AAaleeman hakeeman
Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven und Blutgeld an seine Erben, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euch feind ist, und ist er (der Totschläger) gläubig: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann das Blutgeld an seine Erben und die Befreiung eines gläubigen Sklaven. Wer [das] nicht kann: dann zwei Monate hintereinander fasten - eine Barmherzigkeit von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.
58:4 : 5 شَهۡرَيۡنِ shahraynizweier Monate
فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ مِن قَبْلِ أَن يَتَمَآسَّا فَمَن لَّمْ يَسْتَطِعْ فَإِطْعَامُ سِتِّينَ مِسْكِينًۭا ذَٰلِكَ لِتُؤْمِنُوا۟ بِٱللَّهِ وَرَسُولِهِۦ وَتِلْكَ حُدُودُ ٱللَّهِ وَلِلْكَٰفِرِينَ عَذَابٌ أَلِيمٌ
Faman lam yajid fasiyamu shahrayni mutatabiAAayni min qabli an yatamassa faman lam yastatiAA faitAAamu sitteena miskeenan thalika lituminoo biAllahi warasoolihi watilka hudoodu Allahi walilkafireena AAathabun aleemun
Wer aber keinen findet, dann: zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, dann: Speisung von sechzig Armen. Dies, damit ihr euch Allah ergebt und Seinem Gesandten. Das sind die Schranken Allahs; und für die Ungläubigen ist qualvolle Strafe.