Wortdetails
فَيُقۡسِمَانِ
fayuq'simani
und sie sollen beide schwören
Versposition: 5:107
Wurzel: قسم (q s m)
Lemma: أَقْسَمُ
Wurzelbedeutung
Die arabische Wurzel „q s m“ (قسم) bedeutet "teilen, verteilen, zuordnen" und ist ein wichtiger Aspekt in vielen sprachlichen Konstruktionen. Hier sind einige abgeleitete Wörter mit ihrer deutschen Bedeutung:
- أَقْسَمُ: teilte (Verb)
- تَسْتَقْ: teile, verteile! (Imperativ Verb)
- تَقاسَمُ: er/sie/es war uneinig (Verb)
- قاسَمَ: Schiedsrichter, Vermittler, Schlichter (Nomen)
- قَسَم: teilte, verteilte (Partizip Perfekt Verb)
- قَسَمْ: das Teilen, die Aufteilung (Verbalnomen)
- قِسْمَة: Teile, Anteile, Abschnitte, Gruppen (Nomen)
- مَقْسُوم: aufgeteilt, verteilt, geordnet (Adjektiv)
- مُقَسِّم: Getrennt, unterschieden (Adjektiv)
- مُقْتَسِ: abgestimmt, zusammengefasst, vereinigt (Adjektiv)
- أَقْسَمُ: teilte (Verb)
- تَسْتَقْ: teile, verteile! (Imperativ Verb)
- تَقاسَمُ: er/sie/es war uneinig (Verb)
- قاسَمَ: Schiedsrichter, Vermittler, Schlichter (Nomen)
- قَسَم: teilte, verteilte (Partizip Perfekt Verb)
- قَسَمْ: das Teilen, die Aufteilung (Verbalnomen)
- قِسْمَة: Teile, Anteile, Abschnitte, Gruppen (Nomen)
- مَقْسُوم: aufgeteilt, verteilt, geordnet (Adjektiv)
- مُقَسِّم: Getrennt, unterschieden (Adjektiv)
- مُقْتَسِ: abgestimmt, zusammengefasst, vereinigt (Adjektiv)
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ شَهَٰدَةُ بَيْنِكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ ٱلْمَوْتُ حِينَ ٱلْوَصِيَّةِ ٱثْنَانِ ذَوَا عَدْلٍۢ مِّنكُمْ أَوْ ءَاخَرَانِ مِنْ غَيْرِكُمْ إِنْ أَنتُمْ ضَرَبْتُمْ فِى ٱلْأَرْضِ فَأَصَٰبَتْكُم مُّصِيبَةُ ٱلْمَوْتِ تَحْبِسُونَهُمَا مِنۢ بَعْدِ ٱلصَّلَوٰةِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ إِنِ ٱرْتَبْتُمْ لَا نَشْتَرِى بِهِۦ ثَمَنًۭا وَلَوْ كَانَ ذَا قُرْبَىٰ وَلَا نَكْتُمُ شَهَٰدَةَ ٱللَّهِ إِنَّآ إِذًۭا لَّمِنَ ٱلْـَٔاثِمِينَ
Ya ayyuha allatheena amanoo shahadatu baynikum itha hadara ahadakumu almawtu heena alwasiyyati ithnani thawa AAadlin minkum aw akharani min ghayrikum in antum darabtum fee alardi faasabatkum museebatu almawti tahbisoonahuma min baAAdi alssalati fayuqsimani biAllahi ini irtabtum la nashtaree bihi thamanan walaw kana tha qurba wala naktumu shahadata Allahi inna ithan lamina alathimeena
O die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, ist die Zeugenschaft unter euch im Zeitpunkt der Testamenteröffnung: zwei Redliche unter euch, oder zwei andere, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreiset und das Unglück des Todes euch trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schwören: "Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen nicht das Zeugnis Allahs; wahrlich, wir wären sonst Sünder."
فَإِنْ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسْتَحَقَّآ إِثْمًۭا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ ٱلْأَوْلَيَٰنِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعْتَدَيْنَآ إِنَّآ إِذًۭا لَّمِنَ ٱلظَّٰلِمِينَ
Fain AAuthira AAala annahuma istahaqqa ithman faakharani yaqoomani maqamahuma mina allatheena istahaqqa AAalayhimu alawlayani fayuqsimani biAllahi lashahadatuna ahaqqu min shahadatihima wama iAAtadayna inna ithan lamina alththalimeena
Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus der Zahl derer, gegen welche die zwei ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), und wir sind nicht unredlich gewesen; wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."