Wortdetails
ٱلۡوَارِثِ
al-warithi
den Erben
Versposition: 2:233
Wurzel: ورث (w r th)
Lemma: وارِث
Wurzelbedeutung
Die arabische Wurzel „w r th“ (ورث) bedeutet übersetzt so viel wie erben oder Erbschaft und ist in vielen abgeleiteten Wörtern vertreten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Hier sind einige Beispiele:
1. أَوْرَثَ - erbt / تُوَرِثُ (erbt)
2. تُراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
3. مِيراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
4. وارِث - Erbe / وارِث (Erbe, Erbprätor)
5. وَرِثَ - erben / يُوَرِثُ (erbt)
Diese Wurzel und ihre abgeleiteten Wörter beziehen sich auf das Erben oder die Erbschaft von Eigentum, Vermögen oder Rechten. In vielen Fällen geht es um den Erhalt von Besitztümern oder finanziellen Mitteln, die von einer verstorbenen Person an eine andere übertragen werden.
1. أَوْرَثَ - erbt / تُوَرِثُ (erbt)
2. تُراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
3. مِيراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
4. وارِث - Erbe / وارِث (Erbe, Erbprätor)
5. وَرِثَ - erben / يُوَرِثُ (erbt)
Diese Wurzel und ihre abgeleiteten Wörter beziehen sich auf das Erben oder die Erbschaft von Eigentum, Vermögen oder Rechten. In vielen Fällen geht es um den Erhalt von Besitztümern oder finanziellen Mitteln, die von einer verstorbenen Person an eine andere übertragen werden.
وَٱلْوَٰلِدَٰتُ يُرْضِعْنَ أَوْلَٰدَهُنَّ حَوْلَيْنِ كَامِلَيْنِ لِمَنْ أَرَادَ أَن يُتِمَّ ٱلرَّضَاعَةَ وَعَلَى ٱلْمَوْلُودِ لَهُۥ رِزْقُهُنَّ وَكِسْوَتُهُنَّ بِٱلْمَعْرُوفِ لَا تُكَلَّفُ نَفْسٌ إِلَّا وُسْعَهَا لَا تُضَآرَّ وَٰلِدَةٌۢ بِوَلَدِهَا وَلَا مَوْلُودٌۭ لَّهُۥ بِوَلَدِهِۦ وَعَلَى ٱلْوَارِثِ مِثْلُ ذَٰلِكَ فَإِنْ أَرَادَا فِصَالًا عَن تَرَاضٍۢ مِّنْهُمَا وَتَشَاوُرٍۢ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا وَإِنْ أَرَدتُّمْ أَن تَسْتَرْضِعُوٓا۟ أَوْلَٰدَكُمْ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ إِذَا سَلَّمْتُم مَّآ ءَاتَيْتُم بِٱلْمَعْرُوفِ وَٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ وَٱعْلَمُوٓا۟ أَنَّ ٱللَّهَ بِمَا تَعْمَلُونَ بَصِيرٌۭ
Waalwalidatu yurdiAAna awladahunna hawlayni kamilayni liman arada an yutimma alrradaAAata waAAala almawloodi lahu rizquhunna wakiswatuhunna bialmaAAroofi la tukallafu nafsun illa wusAAaha la tudarra walidatun biwaladiha wala mawloodun lahu biwaladihi waAAala alwarithi mithlu thalika fain arada fisalan AAan taradin minhuma watashawurin fala junaha AAalayhima wain aradtum an tastardiAAoo awladakum fala junaha AAalaykum itha sallamtum ma ataytum bialmaAAroofi waittaqoo Allaha waiAAlamoo anna Allaha bima taAAmaloona baseerun
Und (die geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre säugen, so jemand will, die Säugung vollständig zu machen. Und der Vater soll für ihre (der Mütter) Nahrung und Kleidung aufkommen nach Billigkeit. Niemand werde belastet über sein Vermögen. Die Mutter soll nicht bedrängt werden wegen ihres Kindes, noch soll der Vater bedrängt werden wegen seines Kindes; und dasselbe obliegt dem Erben. Entscheiden sie sich, nach gegenseitigem Einvernehmen und Beratung, für Entwöhnung, dann trifft sie kein Vorwurf Und wenn ihr wünschet, eure Kinder säugen zu lassen, dann soll euch kein Vorwurf treffen, gesetzt, ihr zahlt den ausbedungenen Lohn nach Billigkeit. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah euer Tun sieht.