Wortdetails
يَحِضۡنَۚ
yahid'na
menstruieren
Versposition: 65:4
Wurzel: حيض (h y d)
Lemma: يَحِضْ
Wurzelbedeutung
Die arabische Wurzel „h y d“ (حيض) bezieht sich auf den physiologischen Vorgang des menstruierens bei Frauen und das daraus resultierende Blut, das Monatsblut. In einigen Kulturen und Religionen ist die Menstruation häufig mit bestimmten sozialen oder religiösen Regeln verknüpft, jedoch sollte hier die sprachliche Bedeutung im Fokus stehen.
Beispiele:
-حيض (ḥayḍ): Menstruation
-حاضت (ḥāḍat): sie hatte ihre Menstruation
-حائض (ḥāʾiḍ): menstruierende Frau
-محيض (maḥīḍ): Ort oder Zeit der
Menstruation
-يحيض (yaḥīḍ): sie menstruiert (selten, kontextabhängig)
Die Wurzel „h y d“ stellt eine sprachliche Verbindung zwischen verschiedenen Begriffen her, die alle mit dem Prozess des menstruierens oder der Menstruation bei Frauen in Zusammenhang stehen. Das Verständnis dieser Wurzel ermöglicht es, Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit diesem physiologischen Ereignis besser einordnen zu können.
Beispiele:
-حيض (ḥayḍ): Menstruation
-حاضت (ḥāḍat): sie hatte ihre Menstruation
-حائض (ḥāʾiḍ): menstruierende Frau
-محيض (maḥīḍ): Ort oder Zeit der
Menstruation
-يحيض (yaḥīḍ): sie menstruiert (selten, kontextabhängig)
Die Wurzel „h y d“ stellt eine sprachliche Verbindung zwischen verschiedenen Begriffen her, die alle mit dem Prozess des menstruierens oder der Menstruation bei Frauen in Zusammenhang stehen. Das Verständnis dieser Wurzel ermöglicht es, Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit diesem physiologischen Ereignis besser einordnen zu können.
وَٱلَّٰٓـِٔى يَئِسْنَ مِنَ ٱلْمَحِيضِ مِن نِّسَآئِكُمْ إِنِ ٱرْتَبْتُمْ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَٰثَةُ أَشْهُرٍۢ وَٱلَّٰٓـِٔى لَمْ يَحِضْنَ وَأُو۟لَٰتُ ٱلْأَحْمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجْعَل لَّهُۥ مِنْ أَمْرِهِۦ يُسْرًۭا
Waallaee yaisna mina almaheedi min nisaikum ini irtabtum faAAiddatuhunna thalathatu ashhurin waallaee lam yahidna waolatu alahmali ajaluhunna an yadaAAna hamlahunna waman yattaqi Allaha yajAAal lahu min amrihi yusran
Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.