Wortdetails
وَوَرِثَهُۥٓ
wawarithahu
und ihn beerben
Versposition: 4:11
Wurzel: ورث (w r th)
Lemma: وَرِثَ
Wurzelbedeutung
Die arabische Wurzel „w r th“ (ورث) bedeutet übersetzt so viel wie erben oder Erbschaft und ist in vielen abgeleiteten Wörtern vertreten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Hier sind einige Beispiele:
1. أَوْرَثَ - erbt / تُوَرِثُ (erbt)
2. تُراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
3. مِيراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
4. وارِث - Erbe / وارِث (Erbe, Erbprätor)
5. وَرِثَ - erben / يُوَرِثُ (erbt)
Diese Wurzel und ihre abgeleiteten Wörter beziehen sich auf das Erben oder die Erbschaft von Eigentum, Vermögen oder Rechten. In vielen Fällen geht es um den Erhalt von Besitztümern oder finanziellen Mitteln, die von einer verstorbenen Person an eine andere übertragen werden.
1. أَوْرَثَ - erbt / تُوَرِثُ (erbt)
2. تُراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
3. مِيراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
4. وارِث - Erbe / وارِث (Erbe, Erbprätor)
5. وَرِثَ - erben / يُوَرِثُ (erbt)
Diese Wurzel und ihre abgeleiteten Wörter beziehen sich auf das Erben oder die Erbschaft von Eigentum, Vermögen oder Rechten. In vielen Fällen geht es um den Erhalt von Besitztümern oder finanziellen Mitteln, die von einer verstorbenen Person an eine andere übertragen werden.
يُوصِيكُمُ ٱللَّهُ فِىٓ أَوْلَٰدِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ ٱلْأُنثَيَيْنِ فَإِن كُنَّ نِسَآءًۭ فَوْقَ ٱثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِن كَانَتْ وَٰحِدَةًۭ فَلَهَا ٱلنِّصْفُ وَلِأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَٰحِدٍۢ مِّنْهُمَا ٱلسُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُۥ وَلَدٌۭ فَإِن لَّمْ يَكُن لَّهُۥ وَلَدٌۭ وَوَرِثَهُۥٓ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ ٱلثُّلُثُ فَإِن كَانَ لَهُۥٓ إِخْوَةٌۭ فَلِأُمِّهِ ٱلسُّدُسُ مِنۢ بَعْدِ وَصِيَّةٍۢ يُوصِى بِهَآ أَوْ دَيْنٍ ءَابَآؤُكُمْ وَأَبْنَآؤُكُمْ لَا تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعًۭا فَرِيضَةًۭ مِّنَ ٱللَّهِ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًۭا
Yooseekumu Allahu fee awladikum lilththakari mithlu haththi alonthayayni fain kunna nisaan fawqa ithnatayni falahunna thulutha ma taraka wain kanat wahidatan falaha alnnisfu waliabawayhi likulli wahidin minhuma alssudusu mimma taraka in kana lahu waladun fain lam yakun lahu waladun wawarithahu abawahu faliommihi alththuluthu fain kana lahu ikhwatun faliommihi alssudusu min baAAdi wasiyyatin yoosee biha aw daynin abaokum waabnaokum la tadroona ayyuhum aqrabu lakum nafAAan fareedatan mina Allahi inna Allaha kana AAaleeman hakeeman
Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist§s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah - wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.