Wortdetails

يُورَثُ
yurathu
(welcher) beerbt wird
Versposition: 4:12
Wurzel: ورث (w r th)
Lemma: وَرِثَ

Wurzelbedeutung

Die arabische Wurzel „w r th“ (ورث) bedeutet übersetzt so viel wie erben oder Erbschaft und ist in vielen abgeleiteten Wörtern vertreten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Hier sind einige Beispiele:

1. أَوْرَثَ - erbt / تُوَرِثُ (erbt)
2. تُراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
3. مِيراث - Erbe / ميراث (Erbschaft, Vermächtnis)
4. وارِث - Erbe / وارِث (Erbe, Erbprätor)
5. وَرِثَ - erben / يُوَرِثُ (erbt)

Diese Wurzel und ihre abgeleiteten Wörter beziehen sich auf das Erben oder die Erbschaft von Eigentum, Vermögen oder Rechten. In vielen Fällen geht es um den Erhalt von Besitztümern oder finanziellen Mitteln, die von einer verstorbenen Person an eine andere übertragen werden.
4:12 : 53 يُورَثُ yurathu(welcher) beerbt wird
وَلَكُمْ نِصْفُ مَا تَرَكَ أَزْوَٰجُكُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٌۭ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٌۭ فَلَكُمُ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْنَ مِنۢ بَعْدِ وَصِيَّةٍۢ يُوصِينَ بِهَآ أَوْ دَيْنٍۢ وَلَهُنَّ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْتُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّكُمْ وَلَدٌۭ فَإِن كَانَ لَكُمْ وَلَدٌۭ فَلَهُنَّ ٱلثُّمُنُ مِمَّا تَرَكْتُم مِّنۢ بَعْدِ وَصِيَّةٍۢ تُوصُونَ بِهَآ أَوْ دَيْنٍۢ وَإِن كَانَ رَجُلٌۭ يُورَثُ كَلَٰلَةً أَوِ ٱمْرَأَةٌۭ وَلَهُۥٓ أَخٌ أَوْ أُخْتٌۭ فَلِكُلِّ وَٰحِدٍۢ مِّنْهُمَا ٱلسُّدُسُ فَإِن كَانُوٓا۟ أَكْثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمْ شُرَكَآءُ فِى ٱلثُّلُثِ مِنۢ بَعْدِ وَصِيَّةٍۢ يُوصَىٰ بِهَآ أَوْ دَيْنٍ غَيْرَ مُضَآرٍّۢ وَصِيَّةًۭ مِّنَ ٱللَّهِ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٌۭ
Walakum nisfu ma taraka azwajukum in lam yakun lahunna waladun fain kana lahunna waladun falakumu alrrubuAAu mimma tarakna min baAAdi wasiyyatin yooseena biha aw daynin walahunna alrrubuAAu mimma taraktum in lam yakun lakum waladun fain kana lakum waladun falahunna alththumunu mimma taraktum min baAAdi wasiyyatin toosoona biha aw daynin wain kana rajulun yoorathu kalalatan awi imraatun walahu akhun aw okhtun falikulli wahidin minhuma alssudusu fain kanoo akthara min thalika fahum shurakao fee alththuluthi min baAAdi wasiyyatin yoosa biha aw daynin ghayra mudarrin wasiyyatan mina Allahi waAllahu AAaleemun haleemun
Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt - männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.