Wortdetails

أَشۡهُرٖ
ashhurin
Monate
Versposition: 65:4
Wurzel: شهر (sh h r)
Lemma: شَهْر

Wurzelbedeutung

Die Wurzel „sh h r“ bedeutet ursprünglich „offenbaren“, „bekannt machen“ oder „öffentlich machen“. Daraus entwickelten sich Begriffe rund um Bekanntheit, Öffentlichkeit und Zeiträume wie Monate.

Beispiele:
1. شهر (shahr) – Monat
Ursprüngliche Bedeutung: „etwas Bekanntes, Öffentliches“ → der Mondmonat wurde durch das Sichtbarwerden des Mondes (Neumond) bekannt gemacht.
Der Monatsanfang wurde traditionell durch das „Öffentliche Bekanntmachen“ der Mondsichtung bestimmt.

2. مشهور (mashhūr) – berühmt
Wörtlich: „derjenige, der bekannt gemacht wurde“.
Eine Person, die durch öffentliche Erwähnung weithin bekannt oder berühmt geworden ist.

3. إشعار (ishʿār) – Bekanntmachung
Bildung: Form IV (أَفْعَلَ) → bedeutet „jemandem etwas bekannt machen“ oder „etwas ankündigen“.
Oft benutzt für formelle Mitteilungen oder öffentliche Hinweise.

4. استشهر (istashhara) – sich offenbaren / sich bekannt machen
Bildung: Form X (استفعل) → reflexive oder intensive Bedeutung: „sich selbst bekannt machen“ oder „öffentlich hervortreten“.
Wird verwendet, wenn jemand bewusst seinen Namen oder seine Präsenz öffentlich bekannt macht.

5. شهرة (shuhra) – Ruhm, Berühmtheit
Substantivische Ableitung der Idee „Öffentlichkeit“ → der Zustand, weithin bekannt zu sein.
In klassischem Arabisch auch neutral als „Offenkundigkeit“ verwendet.

Alle Begriffe, die sich aus sh h r ableiten, drehen sich um das Thema Offenbarung, Öffentlichkeit und Bekanntheit – sei es im zeitlichen Sinn (Monat), im sozialen Sinn (Berühmtheit) oder im kommunikativen Sinn (Bekanntmachung).
2:234 : 9 أَشۡهُرٖ ashhurinMonate
وَٱلَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَٰجًۭا يَتَرَبَّصْنَ بِأَنفُسِهِنَّ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍۢ وَعَشْرًۭا فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ فِىٓ أَنفُسِهِنَّ بِٱلْمَعْرُوفِ وَٱللَّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرٌۭ
Waallatheena yutawaffawna minkum wayatharoona azwajan yatarabbasna bianfusihinna arbaAAata ashhurin waAAashran faitha balaghna ajalahunna fala junaha AAalaykum feema faAAalna fee anfusihinna bialmaAAroofi waAllahu bima taAAmaloona khabeerun
Und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten. Haben sie dann das Ende ihrer Wartefrist erreicht, so soll euch keine Schuld treffen für irgend etwas, das sie mit sich selber nach Billigkeit tun; und Allah achtet wohl eurer Taten.
9:2 : 5 أَشۡهُرٖ ashhurinMonate
فَسِيحُوا۟ فِى ٱلْأَرْضِ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍۢ وَٱعْلَمُوٓا۟ أَنَّكُمْ غَيْرُ مُعْجِزِى ٱللَّهِ وَأَنَّ ٱللَّهَ مُخْزِى ٱلْكَٰفِرِينَ
Faseehoo fee alardi arbaAAata ashhurin waiAAlamoo annakum ghayru muAAjizee Allahi waanna Allaha mukhzee alkafireena
So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisset, daß ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt und daß Allah die Ungläubigen demütigen wird.
65:4 : 11 أَشۡهُرٖ ashhurinMonate
وَٱلَّٰٓـِٔى يَئِسْنَ مِنَ ٱلْمَحِيضِ مِن نِّسَآئِكُمْ إِنِ ٱرْتَبْتُمْ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَٰثَةُ أَشْهُرٍۢ وَٱلَّٰٓـِٔى لَمْ يَحِضْنَ وَأُو۟لَٰتُ ٱلْأَحْمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجْعَل لَّهُۥ مِنْ أَمْرِهِۦ يُسْرًۭا
Waallaee yaisna mina almaheedi min nisaikum ini irtabtum faAAiddatuhunna thalathatu ashhurin waallaee lam yahidna waolatu alahmali ajaluhunna an yadaAAna hamlahunna waman yattaqi Allaha yajAAal lahu min amrihi yusran
Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.